TSV Lautrach/ Illerbeuren e.V.

Ihr Sportverein im Illerwinkel

  • beweg-dich-schlau
  • Unsere Geschäftsstelle ist die nächste Zeit
    nur nach Absprache besetzt

    Wir organisieren unsere Geschäftsstelle neu,
    für Ihre Anliegen stehen wir in Absprache trotzdem zur Verfügung.

    So erreichen Sie uns:
        per Mail:      tsv-lautrach@t-online.de
        per Post:      Kirchtalstrasse 5, 87763 Lautrach
        oder den Briefkasten an der Tür zur alten Schule (Kirchtalstrasse 3)
        per Telefon: 0159/ 06269160

  • 4137666

    K-Pop ist eine südkoreanische Musik- und Tanzrichtung.

    Wir starten ab Montag, 04. März mit zwei neuen Gruppen.
    für 6 – 11 jährige Kinder von 15:00 – 16:00 Uhr. Ab 16:00 Uhr sind alle ab 12 Jahre willkommen.

    Anmeldung hier

Aktuell gelten für die Teilnahme am Sportbetrieb folgende Regeln

(gültig bis 12.01.2022)

2Gplus: Geimpft, Genesen und zusätzlich Getestet

  • (PCR-, Schnell- bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht)

NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?

Der Zugang zur Indoor-Sportstätte und -Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

          - Personen, die geimpft sind,
          - Personen, die als genesen gelten,
          - Kinder, die unter 14 Jahre alt sind und zusätzlich einen Testnachweis vorweisen können

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 14- bis 17 Jahren noch bis zum 12.01.2022 – auch in Ferienzeiten)
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfdosis als Auffrischungsimpfung („Booster“ – nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung) erhalten haben und bereits im Besitz eines auf sie ausgestellten gültigen Impfnachweises sind

Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf die Indoor-Sportausübung.

Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
  • „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde