Hinweise zum aktuellen SportbetriebWelcher Sport ist aktuell erlaubt?Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt! Bei individuellen Fragen zum Vereinsbetrieb empfiehlt es sich, an die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde heranzutreten. Diese kann bei Bedarf insbesondere auch die Gegebenheiten vor Ort in gebotener Weise berücksichtigen.Allgemeine Verhaltensempfehlungen aus der 16. BayIfSMV
NEU! Verhaltensempfehlungen aus der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt es?
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
Ausreichende HandhygieneTragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
Ausreichende Belüftung in Innenräumen
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.